Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ingenieurdienstleistungen
Dirk Endler – Dipl.-Ing. (FH) Maschinenbau
Kinzigstraße 1 · 61352 Bad Homburg v.d.H.
Mobil: +49 (0) 174 4602371 · E-Mail: [email protected]
1. Geltung der Bedingungen
1.1. Verträge zwischen dem freiberuflichen Ingenieur Dirk Endler (nachfolgend Ingenieur) und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen von Waren und Dienstleistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
1.2. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf abweichende Bedingungen wird hiermit widersprochen; solche entgegenstehenden oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Ingenieur nicht an, es sei denn, der Ingenieur hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Bedingungen des Ingenieurs gelten auch dann, wenn der Ingenieur in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
2. Kündigung
Der Auftrag kann vom Ingenieur und dem Auftraggeber innerhalb der ersten Auftragswoche zum Ende des darauffolgenden Tages gekündigt werden. Anschließend beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragspartner sieben Tage zum Ende der darauf folgenden Kalenderwoche.
3. Sicherheit am Arbeitsplatz
3.1. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der in seinem Betrieb geltenden Unfallverhütungs-, Arbeits- und Sicherheitsvorschriften hinsichtlich der ihm überlassenen Leiharbeitnehmer. Bei einem Verstoß gegen derartige Vorschriften haftet der Auftraggeber gegenüber dem Ingenieur für alle daraus entstehenden Schäden.
3.2. Bei Arbeitsunfällen des Ingenieurs ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich gemäß § 1553, Abs. 4 RVO eine Unfallmeldung zu erstellen und dem Ingenieur diese zur Weiterleitung an deren Versicherungsträger zu übersenden; eine Durchschrift dieser Meldung hat der Auftraggeber seiner Berufsgenossenschaft zuzuleiten.
3.3. Der Ingenieur haftet nicht für einen bestimmten Erfolg seiner Tätigkeit und nicht für Schäden, die dieser am Arbeitsgerät oder direkt oder indirekt durch die von ihm erbrachte Arbeit verursacht. Der Ingenieur haftet auch nicht für irgendwelche Schäden, die lediglich bei Gelegenheit seiner Tätigkeit verursacht werden. Die Haftung ist gänzlich ausgeschlossen, wenn dem Ingenieur die Obhut für Geld, Wertpapiere oder sonstige Wertsachen übertragen wird.
4. Geheimhaltung
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vertragsabschluss mit dem Ingenieur vertraulich zu behandeln. Hinweise auf eine geschäftliche Beziehung zum Ingenieur dürfen nur mit seiner schriftlichen Zustimmung in die Werbung des Auftraggebers eingefügt werden.
4.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen Erkenntnisse und Tatsachen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit dem Ingenieur bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
4.3. Der Ingenieur behält sich Eigentums- und Immaterialgüterrechte an den zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor. Die Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Ingenieurs ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind.
4.4. Der Ingenieur verpflichtet sich vertraglich zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten der Auftraggeber.
5. Ausfall der Arbeitsleistung
Bei Ausfall der Arbeitsleistung aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) ist der Ingenieur nicht zur Gestellung einer Ersatzkraft verpflichtet. Schadensersatzleistungen sind ausgeschlossen.
6. Rechnungsstellung
6.1. Die vereinbarten Stunden- oder Tagessätze basieren auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Vergütungen. Sollten sich diese verändern, behält sich der Ingenieur eine entsprechende Angleichung der Stunden- oder Tagessätze vor.
6.2. In den vereinbarten Verrechnungssätzen sind Kosten für die Gestellung von Werkzeugen, Materialien und sonstigen Ausrüstungsgegenständen mangels ausdrücklicher und schriftlicher anderweitiger Vereinbarung nicht enthalten. Diese hat der Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
6.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, monatlich diejenigen Stunden/Tage durch Unterschrift zu bestätigen, die ihm der Ingenieur zur Verfügung stand. Kann der Ingenieur den Nachweis keinem Bevollmächtigten des Auftraggebers zur Unterschrift vorlegen, so ist der Ingenieur stattdessen zur Bestätigung berechtigt. Ist der Auftraggeber mit den vom Ingenieur bescheinigten Stunden/Tage nicht einverstanden, so gilt ein Einspruch nur dann, wenn er innerhalb von acht Tagen schriftlich erfolgt und nachweisbar begründet ist.
6.4. Die Rechnungen werden monatlich aufgrund der bestätigten Leistungsnachweise erstellt und sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.5. Soweit der Auftraggeber gegen die ihm nach dem Vertrag oder nach dem Gesetz obliegenden Verpflichtungen verstößt, für die Gestellung von Sicherheitsausrüstung sowie für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften nicht sorgt, fällige Rechnungen nicht bezahlt oder ähnliches, ist er dem Ingenieur zum Schadensersatz verpflichtet. Das Recht des Ingenieurs, in diesen Fällen den Vertrag fristlos zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
7. Ausschließliche Geltung
Soweit nicht im Einzelfall durch Unterschrift seitens des Ingenieurs etwas anderes schriftlich bestätigt ist, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ingenieurs. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages und der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenem Vertragswillen am nächsten kommt.
9. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist 61440 Oberursel, dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren.
Bad Homburg, März 2026